UNKOSTENBEITRAG:
Unter dem Titel "Recht am eigenen Bild nach EU-DSGVO – eine Zäsur in der Medienlandschaft?" spricht Jens O. Brelle, Vorsitzender des Freundeskreises und Rechtsanwalt, mit Gästen aus dem Bereich Recht, Fotografie, Journalismus und Datenschutz.
„EU-Datenschutzrecht – wird das Fotografieren bald verboten?“ Diese und ähnliche Schlagzeilen verunsichern viele Medienschaffende. Der Freundeskreis des Hauses der Photographie möchte in der Podiumsdiskussion Klarheit in das Streitthema bringen und die verschiedenen Blickwinkel der Beteiligten aufzeigen.
Die zum 25. Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirkt sich nicht nur in vielen technischen und administrativen Bereichen aus, sondern auch in Bezug auf Medieninhalte, und zwar insbesondere bei Abbildungen von Personen, deren Recht am eigenen Bild grundrechtlich manifestiert ist. Über das sogenannte Kunsturheberrecht (§§ 22, 23 KUG) wurden bisher einfachgesetzlich Erlaubnistatbestände für das Verbreiten und öffentliche Zugänglichmachen von Personenabbildungen geregelt. Diese Erlaubnisnormen können durch die unmittelbare Geltung der EU-DSGVO möglicherweise ausgehebelt werden, da Abbildungen von Personen grundsätzlich personenbezogene Daten sind, so dass die Vorschriften der EU-DSGVO schon für das Fotografieren und Filmen selbst gelten können. Sollte der bundesdeutsche Gesetzgeber weiterhin nicht tätig werden (Art.85 – EU-DSGVO – Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit), könnte die neue EU-DSGVO die Medienbranche umwälzen, insbesondere auch das Veröffentlichen von Fotografien mit abgebildeten Menschen.
Ein Impulsvortrag von Rechtsanwalt Jens O. Brelle, 2. Vorsitzender Freundeskreis Haus der Photographie, führt in die Grundlagen des Rechts am eigenen Bild ein und bietet einen anwenderbezogenen Überblick über die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem befasst er sich mit der Kollision der gesetzlichen Erlaubnistatbestände nach §§ 22,23 KUG und den neuen Vorschriften nach der EU-DSGVO. Im Blickpunkt stehen vor allem mögliche gesetzgeberische Aktivitäten, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Anschließend moderiert Jens O. Brelle die Podiumsdiskussion mit folgenden Gästen:
Lutz Fischmann, Geschäftsführer, FREELENS e.V.
Lars Rieck, IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
Jutta Schein, Bildredakteurin, DIE ZEIT
Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit